Betreuungszeiten

Betreuungsbeginn: Nach Schulschluss - frühestens ab 11:30 Uhr
Betreuungsende: Um 15:00 Uhr oder um 16:00 Uhr


Das Land NRW als Finanzgeber hat deutlich gemacht, dass es das Angebot der OGS in
erster Linie als ein Bildungsangebot sieht, dessen Qualität nur bei einer regelmäßigen
Teilnahme der Kinder zu erreichen ist. Dementsprechend ist es notwendig und 
vorgeschrieben, dass eine Teilnahme an allen Schultagen bis mindestens 15:00 Uhr 
erforderlich ist.


Ausnahme: Teilnahme des Kindes an einem Verein, muttersprachlichem Unterricht, einem 
wichtigen ärztl. Termin, oder ähnlichem. In diesem Fall ist mit einer schriftlichen Erklärung der OGS-Leitung mitzuteilen, wann und aus welchem Grund ihr Kind früher abgeholt wird, bzw. früher nach Hause gehen darf.