Das Schülerparlament


Das Schülerparlament führt die Anliegen der einzelnen Klassenratssitzungen im System Schule weiter und wird damit zu einem weiteren Gremium neben der Lehrer- und Schulkonferenz mit beratender und Ideen gebender Funktion.


Es setzt sich aus jeweils 2 Abgeordnete pro Klasse zusammen, die vom Klassenrat dafür gewählt wurden. Die Schulleiterin lädt zu jeder Sitzung ein und schreibt das Protokoll. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt und haben eine Stimme. Zum Fassen von Beschlüssen bedarf es der einfachen Mehrheit. Pro Sitzung wird eine/ein Abgeordnerte/r zum/zur Sprecher/in gewählt und darf das Rederecht verteilen.


Das Parlament bestimmt gemeinschaftlich die Themen, die aus den einzelnen Klassenratssitzungen oder von einzelnen Kindern kommen oder sind systemische Anliegen. Beschlüsse werden von der Schulleiterin in die Lehrerkonferenz und ggf. in die Schulkonferenz zur weiteren Beratung getragen. Das jeweilige Protokoll wird in der nächsten Klassenratssitzung vorgelesen, diskutiert und bei Bedarf werden Beschlüsse umgesetzt.


Damit möchten wir im besonderen Maße das demokratisches Miteinander und die Mitbeteiligung im System Schule bei allen Kindern fördern. Grundlage dafür ist:   ,,(…) Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten.“ In: Schulgesetz NRW §2 Abs. (4)